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Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratung für Kleinbetriebe: AUVAsicher

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße vor. Aufgrund der gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum ArbeitnehmerInnenschutz ist für alle Arbeitsstätten, in denen ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung verpflichtend notwendig. Die Unfallversicherungsträger sind beauftragt, die Betreuung der Kleinbetriebe zu übernehmen. Die AUVA hat für diese Aufgabe in ihren Landes- und Außenstellen Präventionszentren eingerichtet.

Für Arbeitsstätten mit bis zu 50 ArbeitnehmerInnen bietet die AUVA diese Betreuungsdienste unter der Bezeichnung AUVAsicher kostenlos an. Die AUVA als der zuständige Unfallversicherungsträger lädt ein, diese gesetzlich vorgeschriebene Betreuung kostenlos durch eines ihrer Präventionszentren in Anspruch zu nehmen.

Diese kostenlose Dienstleistung erhält ein Betrieb nicht automatisch, sondern auf Antrag.

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