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Nanotechnologien
am Arbeitsplatz und in der Umwelt

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Betriebliche Praxis

Arbeitschutz
aktualisiert: 19.10.2009
Grundlagen
Risiken
Arbeitsschutz

Freie unlösliche und schwer lösliche Nanoteilchen aller Art, Fullerene und Nanoröhrchen aus Kohlenstoff werden als wesentliche Gefahren für die menschliche Gesundheit nicht nur in der Arbeitsumgebung angesehen. Die toxikologischen Kenntnisse sind jedoch noch unzureichend.

Deshalb müssen die Expositionen gegenüber solchen Nanopartikeln möglichst minimiert werden. Dabei gibt es derzeit jedoch noch grundsätzliche Schwierigkeiten: Die Grundlagen für die Routine-Messung der für Nano-Wirkungen entscheidenden Eigenschaften und Einflussgrößen werden erst erarbeitet. Daher fehlen einvernehmliche Standards für Messmethoden und Messverfahren, aber auch z. B. kostengünstige und praktische personenbezogene Messgeräte. BGIA, das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, gibt Messtechnische Empfehlungen.

Das nanoSAFE-Projekt brachte wichtige Hinweise für die persönliche Schutzausrüstung: Hochleistungsschwebstofffilter und Atemschutzmasken aus faserförmigen Filtermaterialien sind wirksam. Allerdings muss die Maske sehr dicht auf dem Gesicht aufliegen! Schutzkleidung aus luftdichten Vliesstoffen ist vorzuziehen, Textilien aus Baumwolle sind zu vermeiden! Mindestens zwei Handschuhschichten sollten verwendet werden! Die üblichen Schutzmaßnahmen gegen Stäube sollten nach BGIA auch gegenüber Nanopartikeln wirksam sein.

Die bestehenden Defizite und Unsicherheiten erschweren das Risikomanagement, die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen und die Kontrolle des vorhandenen Risikos.

Solange nicht die mit konkreten Nanomaterialien in spezifischen Anwendungen an den Arbeitsplätzen verbundenen Gefahren bewertbar sind, ist das Vorsorgeprinzip zu befolgen. Letztlich bedeutet dies vorerst die weitestgehende Vermeidung von Expositionen.

Nanotechnologische Produktion, vor allem Weiterverarbeitung, wird künftig in steigendem Ausmaß in Klein- und Mittelbetrieben stattfinden. Erfahrungsgemäß besitzen kleinere Betriebe jedoch oft kein optimales Risikomanagement. Sie begründen dies mit Ressourcenproblemen und halten ihre Nano-Produkte und Nano-Arbeitsprozesse generell für nicht sehr risikoreich. In nur wenigen Betrieben gibt es ein nanospezifisches Risikomanagement. Dies gilt auch für große Unternehmen, die das Fehlen von dafür notwendigen Informationen und behördlichen Leitlinien bemängeln. In einer österreichischen Studie von Joanneum Research erhielt die Mehrzahl der befragten Unternehmen von ihren Zulieferfirmen kaum spezielle Auskünfte zu ihren nanostrukturierten Materialien.
Detaillierte Informationen über Stoffeigenschaften, Anwendungsfelder und Schutzmaßnahmen innerhalb der Lieferkette spielen daher eine wichtige Rolle.

 

Nano-Risikomanagement

Eigene Regelungen für synthetische Nanomaterialien gibt es bisher weder im europäischen noch im österreichischen Recht. Grundlagen fehlen noch großteils. Dennoch bleibt aufrecht: Arbeitgeber müssen für gesunde und sichere Arbeitsplätze sorgen und können nicht warten, bis alle Gefahren bekannt sind. Denn die Wissenslücken lassen sich schon allein wegen der enormen Vielfalt an Nanomaterialien nicht kurzfristig schließen. Außerdem sind ungewisse Risiken in der Arbeitswelt ja nichts Neues und können nicht als Ausrede genommen werden, nichts zu tun.

Als bewährter Grundsatz bietet sich wie in allen solchen Situationen an, dem Vorsorgeprinzip zu folgen, bis die Gefahren von Nanomaterialien genügend beurteilt werden können. Zuerst bedeutet dies: Solange wir nichts Genaues wissen, sind Expositionen grundsätzlich zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. Kurz gesagt, Beschäftigte sollen Nanomaterialien gar nicht erst ausgesetzt sein.

Wie das aber in der Praxis umsetzen, wenn eine genaue Gefährdungsbeurteilung nicht möglich ist? Eine strukturierte Vorgangsweise im Risikomanagement folgt bekannten Prinzipien und Verfahren und passt sie an die Nano-Besonderheiten an: Also ein stufenweises Vorgehen unter Berücksichtigung der verschiedenen Expositionswege und Einflussfaktoren, und beruhend auf Ermittlung von Gefahren und Risikoeinschätzung wie gehabt.

Dieser Ansatz ist flexibel zu verstehen, und das Vorgehen muss revidiert werden, wenn es etwa neue Erkenntnisse über verwendete Nanopartikel gibt oder der Markt praktikable Messgeräte anbietet.

Die üblichen Prinzipien des ArbeitnehmerInnenschutzes wie die Maßnahmenhierachie, der Vorrang kollektiver vor individuellen Maßnahmen oder Hygienemaßnahmen sind sinngemäß anzuwenden. In Umsetzung der alt hergebrachten Hierarchie von Maßnahmen, die ja auch nichts anderes als eine praktische Anwendung des Vorsorgesprinzips ist, sind zuallererst Substitutionsmaßnahmen zu setzen. Der Ersatz von Arbeitsstoffen erfordert ausreichendes Wissen über die alternativen Materialien, das derzeit zumeist noch nicht vorhanden ist. Umso dringlicher ist eine verfahrensseitige Substitution durch Einsatz von wässrigen Suspensionen bzw. von Granulaten, Pasten oder Dispersionen statt pulverförmiger Stoffe. Oder die Bindung von Nanomaterialien in Lösungsmitteln oder an Polymere.
Analog sind organisatorische und technische Schutzmaßnahmen anzupassen, z. B. mittels geschlossener Apparaturen bzw. Absaugung an der Quelle.

Besonders zu beachten sind Schnittstellen mit Beschäftigten wie beispielsweise Füllvorgänge, Probenahmen, Reinigung, Wartung und Instandhaltung. Falls nötig, ist geeignete Persönliche Schutzausrüstung zu verwenden, wie vorher beschrieben.

 

Im Folgenden werden Strategien und Werkzeuge des Risikomanagements für Nanomaterialien präsentiert, z. B. Leitfäden oder Beispiele Guter Praxis.

Vorläufige Empfehlungen zum Schutz der Arbeitnehmenden, die auf dem aktuellen Stand der Kenntnisse beruhen, hat die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA veröffentlicht (letzte Aktualisierung im September 2009).

Der von der BASF AG erstellte Leitfaden zur sicheren Herstellung und bei Tätigkeiten mit Nanopartikeln an Arbeitsplätzen soll bei staubförmigen freien Nanopartikeln oder Produkten, die diese enthalten, angewendet werden. Er zielt auf ein konsequentes Minimierungsgebot, wie die folgenden Ausschnitte zeigen:
Eine erhöhte inhalative Exposition muss durch geeignete Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden, weil bei der Inhalation staubförmiger Nanopartikel ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann. Bis entsprechende Luftgrenzwerte vorliegen, sollte die Exposition der ArbeitnehmerInnen die unbelastete Umgebungsluft nicht überschreiten.
Nanopartikel werden soweit möglich in geschlossenen Systemen hergestellt und verwendet, weil dies als emissionsfrei eingeschätzt wird.
Für bestimmte Tätigkeiten wie Ein- oder Abfüllen, Mahlen, Konfektionieren oder bei Probenahme geht dies nicht und eine Staubemission ist möglich. Dann sind zusätzliche technische oder organisatorische Maßnahmen zur Staubminderung, z. B. zusätzliche Objektabsaugungen, einzusetzen.

Im Frühjahr 2006 führten die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) gemeinsam eine Umfrage zum Arbeitsschutz beim Umgang mit Nanomaterialien unter den Mitgliedsunternehmen des VCI durch. Für Herbst 2009 wurde von beiden Einrichtungen die Durchführung einer zweiten Fragebogenaktion angekündigt. Die Auswertung der Fragebogenaktion bildete die Grundlage für einen Leitfaden für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz, der von BAuA und VCI im August 2007 veröffentlicht wurde. Er gibt aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes von Wissenschaft und Technik Hinweise, Empfehlungen und Handlungsanweisungen zur Herstellung und Verwendung von beabsichtigt hergestellten Nanomaterialien. Der Leitfaden soll laufend aktualisiert und weiter spezifiziert werden.

Nützliche Informationen und Links bietet Hessen-Nanotech auf seiner Website.

 

Gewerkschafts- und NGO-Positionen

Wegen der vielen offenen Fragen ist Nano auch für Gewerkschaften und Nicht-Regierungsorganisationen ein Top-Thema!

Im Rahmen des NanoCap-Projekts wurden gewerkschaftliche Aktivitäten in Österreich unterstützt:
Der ÖGB Oberösterreich hielt im Juli 2007 eine Pressekonferenz ab, um auf den derzeitigen mangelhaften Wissensstand über Nanomaterialien hinzuweisen. Er forderte unter anderem eine Erhebung zu Nano-Betrieben, strikte Schutzmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen, sowie verbindliche einheitliche Regelungen und Vorschriften (Presseaussendung).
Eine im Sommer 2007 eingereichte Parlamentarische Anfrage betraf den verantwortungsvollen Umgang mit Nanotechnologien bzw. Nanomaterialien in Österreich. BMWA und BMGFJ sahen in ihren Antworten keinen aktuellen rechtlichen Veränderungs- oder Anpassungsbedarf. Das BMWA plante damals keine speziellen ressorteigenen Erhebungs-, Forschungs-, Überprüfungs-, Monitoring- oder Informationsvorhaben und hielt die bestehenden Regelungen und Strukturen für ausreichend.
Eine zweite Parlamentarische Anfrage wurde im Juni 2008 vorgelegt. Sie richtete sich an das Umwelt- und an das Innovationsministerium. Weder das BMLFUW noch das BMVIT planten damals österreichische Erhebungen oder Monitorings zum Einsatz von Nanotechnologien. In Bezug auf den Regelungsbedarf von Nanomaterialien wurden auf den laufenden Diskussionsprozess innerhalb der EG verwiesen. Dies galt auch für die Kennzeichnung von Nano-Produkten.

Im Herbst 2008 wurde, organisiert vom BMLFUW, mit der Ausarbeitung eines österreichischen Nano-Aktionsplans begonnen! Damit wird die im letzten Regierungsprogramm formulierte Absicht umgesetzt, und Österreich folgt endlich dem Vorbild anderer europäischer Staaten. Der österreichische Nano-Aktionsplan wird Anfang November 2009 zur öffentlichen Stellungnahme ins Internet gestellt und soll bis Ende 2009 vom Ministerrat unterschrieben werden.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) veröffentlichte Ende Juni 2008 ein erstes Positionspapier zu Nanotechnologien und Nanomaterialien: Im Mittelpunkt steht die Anwendung des Vorsichtsprinzips auf Nanotechnologien. Detaillierte Forderungen befassen sich unter anderem mit der Berücksichtigung von Nanomaterialien in der Europäischen Chemikalienregelung REACH, mit der Änderung der EG-Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe, mit Beteiligung, Information und Qualifizierung von Beschäftigten, sowie mit mehr öffentlichen Mitteln für die Erforschung von Nano-Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. »mehr«
An der NanoCap-Konferenz am 2.April 2009 im Europäischen Parlament nahmen 250 TeilnehmerInnen aus 32 Ländern teil. Der EGB und beteiligte Gewerkschaften waren sich einig, dass das Vorsorgeprinzip für eine verantwortungsvolle Entwicklung von Nanotechnologien oberste Priorität besitzt! Tagungsbericht, Positionspapiere anderer Stakeholder und Vortragsfolien der Konferenz wurden in englischer Sprache unter Final Conference auf der internationalen NanoCap-Website veröffentlicht.

Der 25.Kongress der IUL, der weltweiten Gewerkschaft der Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen, sprach sich im März 2007 für ein internationales Moratorium aus, das die Kommerzialisierung von Nano-Produkten so lange aufschiebt, bis ihre potenziellen Gefahren und längerfristigen Auswirkungen zur Gänze bekannt sind. Die meisten Gewerkschaften stehen Nanotechnologien jedoch differenzierter gegenüber!
Die IG Metall forderte in Deutschland in einer Analyse absolute Priorität für eine konsequente Risikoerkennung und -vermeidung als unverzichtbare Voraussetzung für eine nachhaltige Realisierung des Entwicklungspotenzials der Nanotechnologie.
Auch die deutsche IG BCE (Bergbau, Chemie, Energie) sieht in ihrem Nano-Positionspapier vom Juni 2008 einen Handlungsbedarf im Bereich Arbeitsschutz.

Der Australische Gewerkschaftsbund ACTU stellt, zuletzt in einem Workshop im Februar 2009, für den Umgang mit Nanotechnologien und Nanomaterialien ähnliche Forderungen wie der EGB.

Im Frühjahr 2007 verlangte ein Bündnis von 44 nationalen und internationalen Gesundheits- und Umwelt-NGOs, sowie Gewerkschaften eine strenge, umfassende Regulierungskontrolle aller Stufen der Nanotechnologie und ihrer Produkte.

Ein von österreichischen NGOs im Dezember 2007 erarbeitetes Positionspapier geht auch auf Arbeitsaspekte ein.

 


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